Die Verpflichtung der Lieferanten E-Rechnungen an die Bundesbehörden einzureichen
Über die Verpflichtung für Auftragnehmer des Bundes ihre Rechnung in digitaler Form einzureichen. Wie können die Lieferanten umstellen und was bedeutet das?
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Seit dem November 2020 besteht die Pflicht für Auftragnehmer des Bundes und des Landes Bremen, ihre Rechnung in digitaler Form einzureichen.
Unternehmen die den öffentlichen Sektor beliefern oder Dienstleistungen durchführen, sind verpflichtet, eine elektronische Rechnung an den Auftragnehmer zu stellen. Damit ist die gute Papierrechnung Geschichte und auch die mittlerweile häufig geschickte PDF-Rechnung per Mail gehört der Vergangenheit an.
Für wen gilt die Verpflichtung eine E-Rechnung zu verschicken?
Lieferanten die eine Bundesbehörde oder das Land Bremen beliefern oder Dienstleistungen ausführen, sind dazu verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form zu verschicken.
Welche Verpflichtungen zur E-Rechnung gelten für die anderen Länderbehörden?
Leider sind die Verordnungen zur Verarbeitung von E-Rechnungen nicht bundesweit einheitlich. Für die jeweiligen Länderbehörden gibt es unterschiedliche Anforderungen, Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen. Wir haben für Sie eine genaue Übersicht erstellt, in dem Sie die entsprechenden Informationen genau einsehen können. Laden Sie sich unsere PDF-Datei runter:
In welchem Format erfolgt die elektronische Rechnungsstellung an die Börden?
In den meisten Fällen ist man verpflichtet, eine sogenannte X-Rechnung zu versenden. Alternativ dazu, gibt es das elektronische Format ZUGFeRD. Zum besseren Verständnis haben wir ein Whitepaper erstellt, welches Ihnen eine genaue Übersicht über die jeweiligen Formate und Anforderungen gibt:
Whitepaper "Öffentliche Verwaltung"
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Können Rechnungen abgelehnt werden, wenn diese nicht im digitalen Format versendet werden?
ja, in der Tat. Das kann passieren. Versenden Sie eine Rechnung an eine Bundesbehörde in Papier- oder PDF-Format , so kann diese tatsächlich abgelehnt werden.
Achten Sie auch darauf, wenn Sie an Ausschreibungen teilnehmen. Ein digitaler Rechnungsaustausch kann mittlerweile häufig eine Voraussetzung für eine Teilnahme sein.
Lassen Sie sich Aufträge nicht entgehen; sprechen Sie uns an. Wir helfen weiter und begleiten Sie auf dem Weg zu einem digitalen Rechnungswesen.
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