Digitalisierung in Italien auf dem Vormarsch:

Wegfall des Esterometro Reports am 01.07.2022

Digitaler Rechnungsversand am Laptop

Italien geht in seiner Vorbildfunktion im Bereich der elektronischen Rechnungen weiter voran. Mit dem Wegfall des sogenannten Esterometro Reports geht das Land den nächsten grossen Schritt in eine digitale Zukunft. Grenzüberschreitende Rechnungen müssen zukünftig an das Sistema di Interscambio (SdI) gemeldet werden. Diese Änderungen gelten seit dem 01.07.2022 verpflichtend.

Was sind der Esterometro Report und das Sistema di Interscambio (SdI)?

Seit Januar 2019 gilt in Italien die E-Rechnungspflicht. Zur Umsetzung wurde das Sistema di Interscambio (SdI) geschaffen. Seither müssen alle inländischen Unternehmen sowie alle in Italien registrierten Zulieferer und Dienstleister, die Rechnungen an italienische Kunden versenden, sämtliche Rechnungen über die Online-Plattform versenden und empfangen. Rechnungen, die nicht über die Plattform verschickt werden, gelten steuerrechtlich als nicht gestellt. Das kann Konsequenzen wie beispielsweise Geldstrafen nach sich ziehen.

Bei Einführung des SdI verfügte die Plattform noch nicht über die notwendigen technischen Möglichkeiten zur Erfassung grenzüberschreitender Rechnungen. Um diese dennoch verarbeiten zu können, wurde der Esterometro Report eingeführt. Über diesen wurden in Italien bisher grenzüberschreitende Rechnungen von Unternehmen mit einer italienischen Niederlassung an die italienische Steuerbehörde gemeldet.

Was ändert sich jetzt?

Da das SdI nun auch Transaktionen über die Grenzen hinaus verarbeiten kann, wurde der Esterometro Report zum 01.07.2022 abgeschafft.

Alle Eingangsrechnungen von oder Ausgangsrechnungen an ausländische Unternehmen müssen nun an das SdI gemeldet werden. Die Rechnungen werden zugleich weiterhin über die bisher gewohnten Wege, beispielsweise per PDF oder Briefversand, übermittelt. Exportrechnungen müssen innerhalb von 12 Tagen nach der Erstellung an das SdI gemeldet werden, Importrechnungen nach Erhalt bis zum 15. Tag des Folgemonats.

Unternehmen, Zulieferer und Dienstleister, die auch Rechnungen innerhalb von Italien verschicken, sind bereits an die SdI-Plattform angeschlossen und müssen lediglich ihre ausländischen Eingangs- und Ausgangsrechnungen neu anbinden. Unternehmen, die bisher noch nicht an die SdI-Plattform angebunden sind, weil sie in Italien lediglich Rechnungen an ausländische Kunden verschicken oder von diesen erhalten, müssen vollständig an das SdI angebunden werden.

Wen betrifft diese Umstellung?

Von der Änderung sind alle Unternehmen, Zulieferer und Dienstleister betroffen, die eine Niederlassung oder eine VAT Registration Nummer in Italien haben. All diese müssen seit dem 01.07.2022 grenzüberschreitende Ausgangs- und Eingangsrechnungen an das SdI melden.

Rechnungsversand in Italien mit crossinx

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir Sie bei der Umstellung auf und Anbindung an das Sistema die Interscambio (SdI) unterstützen können.

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